Gaskontrolle

Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, verlangt die Sorgfaltspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen eine regelmässige Kontrolle von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen). Periodische Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn und sind im Interesse der Allgemeinheit. Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.

Bei einer Gaskontrolle werden u.a. die Dichtheit, die Druckregler, die Schläuche, die Absperreinrichtungen und die Gasgeräte geprüft. Der Kontrolleur kann auch Verbrauchsmaterial wie Schläuche und Druckregler gegen Verrechnung ersetzen.

Detaillierte Infos

Eine Gaskontrolle Camping dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. Die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure CSV ist hier zu finden. Bei einer Kontrolle ohne festgestellte Mängel wird die Vignette mit einer Gültigkeit von 3 Jahren am Wohnmobil oder Caravan angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.

Weitere Informationen können dem Reglement für Camping und dem Factsheet entnommen werden.

Eine gültige Gaskontrolle wird von den Schifffahrtsämtern bei der Schiffsprüfung verlangt. Eine Gaskontrolle Schiff / Sportboot dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. Die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure CSV ist hier zu finden. Bei einer Kontrolle ohne festgestellte Mängel wird die Vignette mit einer Gültigkeit von 3 Jahren im Schiff / Sportboot angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.

Eine Gaskontrolle Veranstaltungen dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. Die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure CSV ist hier zu finden.
Bei einer Kontrolle ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 1 Jahr an jedem Gasgerät angebracht und je Gasgerät eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.

Weitere Informationen können dem Reglement für Veranstaltungen und dem Factsheet entnommen werden.

Eine Gaskontrolle im Bereich Gewerbe & Haustechnik dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. Die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure G&H ist hier zu finden. Bei einer Kontrolle ohne festgestellte Mängel wird die Vignette mit einer Gültigkeit von 6 Jahren an der Flüssiggasanlage angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.

Wichtige Infos

Verwenden Sie die richtigen Anschlüsse!

Im europäischen Raum gibt es viele verschiedene Gasanschlüsse an Gasflaschen und Druckreglern. Links sehen Sie die sechs weitverbreitetsten Anschlüsse. Diese unterschiedlichen Anschlüsse sind nicht miteinander kompatibel!

Der in der Schweiz für Flüssiggas hauptsächlich verwendete Gasflaschenanschluss ist der mit nach Norm G.2 (FR-Shell) bezeichnete Anschluss. Dieser kommt in unterschiedlichen Ländern wie in Frankreich und in Belgien zum Einsatz.

Vorsicht bei ausländischen Gasanschlüssen!

Die grosse Gefahr liegt darin, dass sich unterschiedliche Flaschenanschlüsse miteinander verbinden lassen, diese sind jedoch aufgrund unterschiedlicher Dichtsysteme nicht dicht. Bei Undichtheit besteht Brand- und Explosionsgefahr!

Von der Verwendung eines Adapters ist abzuraten.