News für den Kontrolleur CSV

ERFA-Fachtagungen CSV

Die nächsten ERFA-Fachtagungen CSV finden an folgenden Tagen statt:

2025

  • Mittwoch, 12. November 2025 in Wangen an der Aare

2026

  • Donnerstag, 19. März 2026 in Wangen an der Aare
  • Mittwoch, 6. Mai 2026 in Näfels
  • Donnerstag, 5. November 2026 in Wangen an der Aare

Anmeldung hier

Ausländische Druckregler

Es wurde von der Fachkommission 13 der eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit unmissverständlich festgelegt, dass für Fahrzeuge mit CH-Nummer bei Gasanschlüssen nur Schweizer Anschlüsse verwendet werden dürfen, damit auch z.B. bei Fahrzeugwechsel oder Vermietung der Zustand gewährleistet ist, jederzeit eine passende Schweizer Flasche kaufen zu können. Diese Forderung ist auch von den Kontrolleuren einzuhalten.

Das heisst konkret, dass Systeme mit ausländischen Anschlüssen (d.h. nicht G2 und G3 Anschlüsse) KEINE Vignette erhalten. Momentan gelten nur die G2- und G3-Anschlüsse als CH-Anschlüsse. «Für G2 zulässig» gilt ebenfalls als CH-Anschluss.

Der Vorstand verlangt, dass ALLE Kontrolleure nach dem gleichen Massstab kontrollieren.

Der AK LPG hat das Problem schon vor Erscheinen der EKAS-RL 6517 erkannt und daher die downloadbare Vorlage «Informationen zur Flüssiggaskontrolle» für den Kontrolleur zuhanden seiner Kunden erstellt.

Sollte trotzdem ein Kunde mit ausländischem Druckregler zur Kontrolle erscheinen, so ist das Fahrzeug für eine gültige Kontrolle mindestens mit einem Schweizer Druckregler auszurüsten, mit welchem der Kunde auch den Kontrollbereich verlässt.

Die Schweizer Gasflasche kann vom Kontrolleur (gegen Entgelt) für die Kontrolle zur Verfügung gestellt werden.

Wenn bei uns ein Kontrolleur gemeldet wird, der ausländische Systeme bei einer Kontrolle akzeptiert, wird dieser auf unser mehrstufiges Verfahren für einen Entzug der Zulassung hingewiesen.

Kontrollbescheinigung muss/soll NICHT unterschrieben werden!

Die Kontrollbescheinigung die nach einer abgeschlossenen Kontrolle im E-Flex generiert wird, muss/soll NICHT unterschrieben werden. Da das Login dem Kontrolleur persönlich zugeordnet ist und durch ein Passwort (sollte vertraulich behandelt werden!) geschützt ist, gilt das Login als digitale Unterschrift.

Damit es in Zukunft einheitlich ist und bei Kontrollbehörden keine Unsicherheiten entstehen, bitten wir euch die Kontrollbescheinigungen nicht zu unterschreiben.

Das neue Reglement für Kontrolleure CSV ist endlich da!

Nun ist es endlich soweit und das Reglement für Kontrolleure CSV wurde überarbeitet und kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Die Kontrollbescheinigung (PDF) ist an den Kunden abzugeben!

Leider kursieren Gerüchte, dass die Kontrollbescheinigung nicht an den Kunden abgegeben werden muss.
Dies ist NICHT korrekt!

Laut asa Richtlinie Nr. 6 hat der Kunde die Kontrollbescheinigung mitzuführen, das heisst er benötigt zumindest das PDF. Es wird weiterhin empfohlen, einen Ausdruck im Fahrzeug mitzuführen.
Text der Richtlinie Nr. 6, Seite 28:

asa Richtlinie Nr. 6

Deshalb bitten wir euch unbedingt das PDF der Kontrollbescheinigung nach abgeschlossener Kontrolle im E-Flex herunterzuladen und dem Kunden zuzusenden oder am besten zusätzlich auszudrucken.
Die Abfrage nach der Seriennummer der Vignette ist lediglich ein zusätzliches Tool und ersetzt NICHT die Kontrollbescheinigung.

Neue Kontrollbescheinigung «E-Flex»

Informationen zur Umstellung auf das elektronische Kontrollformular E-Flex finden Sie hier. Informationen zur neuen Kontrollbescheinigung finden Sie in folgendem Dokument.