Verein Arbeitskreis LPG

Gründung

In einem feierlichen Gründungsakt wurde der Verein Arbeitskreis LPG am 30.6.2016 in Luzern gegründet. Aus einem losen Verbund von Fachexperten wird ein Verein.

Tätigkeiten

Der Arbeitskreis LPG befasst sich mit der Sicherheit im Zusammenhang mit Flüssiggasanlagen. Die Fragestellungen umfassen die Ausbildung, die Planung, das Installieren, das Kontrollieren, das Lagern, den Umschlag, den Umgang und die Verwendung von Flüssiggas für den beruflichen, betrieblichen und privaten Bereich.

Oberstes Ziel des Vereins ist es sich dafür einzusetzen, dass Anlagen und Einrichtungen zur Lagerung oder Nutzung von Flüssiggas (Flüssiggasanlagen) sicher betrieben werden können.

Der Arbeitskreis LPG verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Er arbeitet fach- und gesetzesübergreifend.

Der Arbeitskreis LPG erfüllt im Bereich Flüssiggas die Aufgaben, die sich aus den einschlägigen Vorschriften ergeben. Dazu gehören namentlich:

  • die Benennung von Regeln der Technik zuhanden der Fachkommission 13 der EKAS
  • die Erstellung von Gutachten, wie Planbegutachtung, Unfallgutachten, Abnahmen für die Inbetriebnahme, etc.
  • die Erstellung von Vorgaben für Prüfungsinhalte für Installateure und Kontrolleure
  • die Durchführung, Abnahme, Anerkennung und Aberkennung von Prüfungen die Formulierung der Anforderungen für Kontrollen
  • die Bereitstellung und Abgabe von Kontrollbescheinigungen und Kontrollvignetten
  • die Durchführung von Qualitätskontrollen bei den durch den Arbeitskreis LPG anerkannten Installateuren und Kontrolleuren
  • das Führen eines Registers der durch den Arbeitskreis LPG geprüften Installateure und Kontrolleure

Dokumente

Dokumente wie Vereinsstatuten, Gründungsurkunde, Mitgliederliste und Jahresberichte finden Sie hier.

Mitglied werden!

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Neuer Flüssiggas-Artikel in Kraft

Bundesrat setzt neuen Flüssiggas-Artikel in Kraft und schenkt dem Verein Arbeitskreis LPG das Vertrauen

Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat den neuen Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) genehmigt und auf 1. April 2017 in Kraft gesetzt.
Damit wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Flüssiggasanlagen sicher betrieben werden können, indem sie nur durch ausgebildete Installateure erstellt werden dürfen sowie regelmässig durch vom Verein Arbeitskreis LPG geprüfte Kontrolleure kontrolliert werden müssen.
Wir sind sehr stolz darauf, dass der Bundesrat dem Verein Arbeitskreis LPG, der Plattform für Sicherheitsfragen von Flüssiggas, offiziell das Vertrauen schenkt die anerkannten Regeln der Technik mitzubestimmen.
Durch dieses Mitwirkungsrecht hatte der Verein Arbeitskreis LPG massgebenden Einfluss auf die EKAS-Richtlinien 6517 «Flüssiggas».